Praxisorientierte Hundeerziehung mit dem „Augsburger Modell“
Mit dem „Augsburger Modell“ startete der SV im Jahr 1986 eine bundesweite Initiative zur Einführung von Erziehungskursen für Hunde. Die Idee: das Wissen und die Erfahrung der Mitglieder in Form von Kursen für Ausbildung und Erziehung an alle Hundehalter und für jeden Hund, unabhängig von einer Mitgliedschaft, weiterzugeben. Beim Augsburger Modell sind deshalb Hundeliebhaber mit allen Rassen willkommen.
Heute bietet das Augsburger Modell eine praxisorientierte Hundeerziehung nach modernen Ausbildungsmethoden. Neben praktischen Übungen in Alltagssituationen wird den Teilnehmern im Verlauf des Kurses auch ein Basis-Sachkundewissen über das Verhalten des Hundes vermittelt. Unter Anleitung erfahrener Ausbilder bringen Frauchen oder Herrchen so ihren Vierbeinern das Hunde-ABC bei. Abschlussziel ist der alltagssichere Familienhund.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann jeder Hund, gleich welcher Rasse, mit seinem Hundeführer. Wichtig: Zu Beginn des Kurses muss der Hund wenigstens 12 Monate alt sein, eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Impfbuch vorlegen können! Eine Mitgliedschaft des Eigentümers und/oder des Hundeführers ist nicht zwingend erforderlich.
Prüfung
Zum Abschluss des Kurses wird eine Erfolgskontrolle des Gelernten durchgeführt. Zum Ablegen der Prüfung müssen die oben genannten Vorausetzungen erfüllt sein. Der Hundeführer muss keinen Sachkundenachweis erbringen – wie für die Teilnehmer einer Begleithundprüfung gemäss BH/VT-Prüfungsordnung vorgeschrieben.
Eine Abschlussprüfung nach dem „Augsburger Modell“ gilt nicht als Vorschaltprüfung für den Leistungs-, Agility- und Obedience-Bereich!
Begleithundprüfung BH
Ziel der Ausbildung zum Begleithund ist ein unbefangener, sozialverträglicher und vor allem ein verkehrssicherer Hund. Hat der Hund schon einmal erfolgreich an einem Hundeerziehungskurs – wie „Augsburger Modell“ – teilgenommen, ist die Begleithundprüfung auch keine große Hürde mehr. Durch die intensive Ausbildung und den abschließenden Tests haben Hund & Hundeführer den Nachweis, dass sie als Team den alltäglichen Situationen generelll gewachsen sind. Habt Ihr als Team alle Voraussetzungen erfüllt, steht der eigentlichen Begleithundprüfung nichts mehr im Wege.
Eine bestandene Begleithundprüfung ist die Grundlage für alle weiteren Leistungsprüfungen und die meisten Hundesportarten – das gilt auch, wenn Ihr als Team an Agility-Turnieren starten wollt. Die Regelungen dazu stehen in der Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung FCI.
Der erste Teil der Begleithundprüfung findet auf dem Übungsplatz statt: Geprüft werden ...
- Unbefangenheit,
- Leinenführigkeit,
- Freifolge,
- Sitz & Platz (wahlweise nach Grundstellung oder aus der Bewegung)
- Ablegen in Verbindung mit Herankommen
- Ablegen unter Ablenkung
Im zweiten Prüfungsabschnitt geht es in den öffentlichen Verkehrsraum: Der Hund wird an der Leine geführt und soll sich gegenüber Passanten und dichtem Verkehr gleichgültig verhalten. Ein Begleithund muss außerdem fest angebunden auf dem Gehweg einer mäßig belebten Straße zwei Minuten gehorsam alleine bleiben können – Hundehalter bzw. Bezugsperson ist außer Sichtweite. Der Hund darf weder Passanten noch andere Hunde anknurren.
Ausstattung
Zur Begleithundprüfung darf der Hund mit folgenden Utensilien geführt werden:
- einem locker angelegtem Gliederhalsband,
- Lederhalsband,
- Stoffhalsband oder
- Brustgeschirr
- 1 Meter lange Führleine mit oder ohne Handschlaufe
An Halsband und Leine dürfen keine zusätzliche Teile - wie Steuermarke oder sonstige Anhängsel - angebracht sein.
Kurzführer, Flexileine oder Schleppleine sind nicht erlaubt, ebenso wie Retriever-, Moxon- oder Befreiungsleine - wo Führleine und Halsband eine Einheit darstellen. Außerdem dürfen während der Prüfung kein Spielzeug und Leckerlies verwendet werden.
Zum Antritt der Begleithundprüfung benötigst Du noch eine Leistungskarte. In der werden alle Prüfungs-Ergebnisse von Deinem Hund eingetragen. Die Leistungskarte muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Hauptverein SV beantragt worden sein.
Voraussetzung
Teilnehmen kann jedes Hund-Mensch-Team, wenn ...
- der Hund mindestens 15 Monate alt ist
- der Hund als Identitätsnachweis gechipt oder tätowiert ist
- der Hund eine gültige Tollwutimpfung hat
- der Hund zur Prüfung eine Leistungskarte hat
- der Hund die Prüfung fortwährend mit dem gleichen Hundeführer absolviert
- der Hundebesitzer eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung hat
- der Hundeführer Mitglied im SV oder in einem anderen VDH-anerkannten Verein ist
- der Hundeführer einen Sachkundenachweis vorlegen kann
- der Hundeführer an einem Termin mit maximal 2 Hunden teilnimmt
Sachkundeprüfung
Vor der Begleithundprüfung muss der Hundeführer sein Fachwissen über Hund und Hundehaltung in einem schriftlichen Test nachweisen. Wurden mindestens 70% der gestellten Fragen richtig beantwortet, gilt der Test als bestanden. Dieser Sachkundenachweis muss von jedem Hundeführer nur einmal erbracht und vor jeder zukünftigen Begleithundprüfung vorgelegt werden.
In der Regel findet die Sachkundeprüfung unmittelbar vor der Begleithundprüfung am gleichen Prüfungstag statt. Wird die Sachkundeprüfung nicht bestanden, kann auch die Begleithundeprüfung nicht absolviert werden. Sie kann zu jeder Zeit wiederholt werden und ist an keine Frist gebunden. Innerhalb einer Prüfungsveranstaltung - auch bei einer Zweitagesprüfung - kann die Sachkundeprüfung aber nur einmal abgelegt werden.
Unbefangenheitsprüfung
Die Unbefangenheitsprüfung beginnt mit der Indetifikation des Hundes anhand einer Tätowiernummer oder eines Chips. Hierbei begibt sicher der Leistungsrichter LH oder der Ausbildungswart direkt zu dem Hund und wird ihn dann berühren. Die Unbefangenheit des Hundes wird aber wärend des gesamten Prüfungsverlaufes überwacht und bewertet. Grenzfälle - also anfänglich nervöse Hunde, die sich aber während der Prüfung als unbefangen zeigen - bekommen so noch eine faire Chance. Es obliegt dem Leistungsrichter, ob und wie er weitere Abläufe zur Überprüfung gestaltet. Zeigt sich der Hund zu irgendeinem Zeitpunkt besonders ängstlich, aggressiv oder gar bissig, kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden.
Die Schussgleichgültigkeit wird in der BH/VT-Prüfung nicht abgeprüft.
Unterordnung
In Zweierteams geht es dann auf den Übungsplatz. Während ein Team das Laufschema absolviert, bleibt der Hund des anderen Teams in dieser Zeit in der Ablage während sein Hundeführer sich mit dem Rücken zum Hund etwa 30 Meter entfernt - später wird dann gewächselt. Vor dem Start begeben sich die beiden Hundeführer zum Leistungsrichter und melden sich mit Hundeführer Vor und Nachname mit Rasse, Name und Zwingername des Hundes an. Sind Rasse und Zwingername nicht bekannt, lässt man den Teil einfach weg. Beispiel:
Hundeführer Klaus Mustermann mit Schäferhund Rex von Irgendwo meldet sich zur Begleithundprüfung, Teil A
Haben beide Teams jeweils das Laufschema und die Ablage beendet, müssen sie sich beim Leistungsrichter abmelden.
Begleithundprüfung, Teil A beendet
Nachdem alle Teams Ihre Prüfungen ausgeführt haben, gibt der Leistungsrichter seine Bewertungen in Form von „vorzüglich“ bis „mangelhaft“ bekannt. Die Punktzahl wird üblicherweise nicht genannt. Es können aber insgesamt 60 Punkte erreicht werden, von denen man mindestens 70% - also 42 Punkte - haben muss, um Teil A zu bestehen.